Generated by All in One SEO v5.0.1.1, this is an llms.txt file, used by LLMs to index the site. # berlinlohn.com | berlin lohnabrechnung | berlin lohnbüro Lohnbuchhaltung Berlin ## Sitemaps - [XML Sitemap](https://www.berlinlohn.com/sitemap.xml): Contains all public & indexable URLs for this website. ## Beiträge - [Kurzfristige Beschäftigung](https://www.berlinlohn.com/?p=1954) - Eine kurzfristige Beschäftigung darf im Laufe eines Kalenderjahres nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern, sie muss außerdem von Vornherein befristet sein. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei jedoch keine Rolle. Bis hierher würde also alles passen, kein Problem. Der „gefährliche“ Punkt bei kurzfristiger Beschäftigung ist die Berufsmäßigkeit: Entscheidung_Berufsmaessigkeit Von einer Berufsmäßigkeit spricht - [Abfrageformular Energiepreispauschale 2022](https://www.berlinlohn.com/?p=1950) - Auszahlungserklärung – Energiepreispauschale 2022: Zur Abmilderung der drastisch gestiegenen Energiekosten und erwerbsbedingten Wegeaufwendungen wurde die Energiepreispauschale EPP eingeführt: Die EPP beträgt 300 EUR und ist steuerpflichtig, ohne Sozialversicherungsabgaben und wird an aktiv tätige Erwerbspersonen nur einmal gezahlt. Es gibt einige Ausnahmen, bei denen gesonderte Erklärungen abzugeben sind: Nutzen Sie das Formular und senden dieses ausgefüllt - [Beitragsfälligkeiten bei den Krankenkassen](https://www.berlinlohn.com/?p=1948) - Die Beitragsnachweise (BN) müssen bis zum fünftletzten Arbeitstag vor Monatsende bei der Krankenkasse elektronisch eingereicht werden, andernfalls schätzt die Krankenkasse automatisch. Die Zahlung der Beiträge ist bis zum drittletzten Banktag zu leisten. 2019 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt* Nov Dez Übermittlung BN 25 22 25 24 24 24 25 - [Anhebung des Mindestlohns](https://www.berlinlohn.com/?p=1946) - Mit dem Jahreswechsel erhöht sich der Mindestlohn auf 9,19 Euro pro Stunde. Ab 2020 dann erneut auf 9,35 Euro brutto pro Stunde. Der neue Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Sie dürfen dennoch nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen, sonst wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Zur Aufzeichnungspflicht bei Minijobbern noch ein paar Anmerkungen und weiterführende Links - [Gleicher Beitragssatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer](https://www.berlinlohn.com/?p=1944) - Ab Jahresbeginn beteiligen sich Unternehmen zur Hälfte an den Zusatzbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung. Bisher musste das Mitglied den kassenindividuellen Zusatzbeitrag allein tragen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen also wieder denselben prozentualen Anteil an den Krankenversicherungsbeiträgen, unabhängig davon, wie hoch der jeweilige Zusatzbeitrag der Krankenkasse ist. Der Zusatzbeitrag zur Krankenkasse wird auch weiterhin gesondert ausgewiesen. www.aok-business.de/aok-firmenservice/aenderungen-zum-jahreswechsel/neues-im-sozialversicherungsrecht/krankenversicherungsbeitraege-2019/ - [Steuervorteile für Elektrodienstwagen](https://www.berlinlohn.com/?p=1942) - Wer als Selbstständiger oder Arbeitnehmer einen elektrisch angetriebenen Firmenwagen auch privat nutzt, muss diesen finanziellen Vorteil bisher pauschal mit einem Prozent des Listenpreises pro Kalendermonat versteuern. Für E-Autos, die nach dem 31. Dezember 2018 angeschafft werden, sinkt dieser Wert nun auf 0,5 Prozent. Die Neuregelung gilt auch für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, sogenannte Plug-in-Hybride. Allerdings ist - [Steuern: Jobticket und Dienstrad werden steuerfrei 2019](https://www.berlinlohn.com/?p=1940) - Bisher galten sogenannte Jobtickets als geldwerte Vorteile und waren somit steuer- und sozialabgabenpflichtig, seit Jahreswechsel gilt nun eine Steuerbefreiung, wenn der Arbeitgeber die Fahrkarten des Arbeitnehmers bezuschusst, oder er dem Arbeitnehmer Jobtickets oder Ähnliches als Sachleistung verbilligt oder unentgeltlich zur Verfügung stellt. Diese Arbeitgeberleistungen sind nur dann steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden. Bei einer - [Private Krankenversicherung](https://www.berlinlohn.com/?p=1938) - Für Arbeitnehmer/innen, die privat krankenversichert sind: Senden Sie uns bitte den neu abgeschlossenen oder den geänderten Versicherungsvertrag in Kopie zu, damit die Zuschüsse des Arbeitgebers zur PKV und ggf. die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 zur KV/PV steuerlich korrekt berücksichtigt werden können. Sie sollten uns also v i e r EUR-Beträge melden! - [Beitragsbemessungsgrenzen 2019](https://www.berlinlohn.com/?p=1936) - Für das Jahr 2019 gelten folgende Beitragsbemessungsgrenzen: monatlich / jährlich KV / PV 4.537,50 / 54.450,00 EUR RV / AV-Ost 6.150,00 / 73.800,00 EUR RV / AV-West - [Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in der bAV ab 2019](https://www.berlinlohn.com/?p=1894) - Soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart, ist er künftig dazu verpflichtet, den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen in pauschalierter Form (15 Prozent des Umwandlungsbeitrags) zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungseinrichtung weiterzuleiten. Diese Regelung gilt für alle ab 2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Für vorher abgeschlossene oder bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen ist der Zuschuss erst ab 2022 - [Flexirentengesetz: Veränderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen](https://www.berlinlohn.com/?p=1892) - Ob Rentner neben ihrer Altersrente hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente reduziert wird, ist abhängig von ihrem Alter. Ab Erreichen der regulären Altersgrenze, die zum Beispiel für 1951 Geborene bei 65 Jahren und fünf Monaten liegt, dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. In der Zeit vor Erreichen der regulären Altersgrenze ist eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Diese beträgt - [Der Lohnnachweis wird digital](https://www.berlinlohn.com/?p=1890) - Seit 01.01.2017 versenden die Unternehmen auch ihre Lohnnachweise an die Unfallversicherungsträger einfach und komfortabel mithilfe ihrer systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme oder der systemgeprüften Ausfüllhilfe sv.net. Eine wesentliche Neuerung stellt der verpflichtende Stammdatenabgleich als Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung dar. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten Gefahrtarifstellen an die Unfallversicherungsträger übermittelt - [Private Krankenversicherung 2015](https://www.berlinlohn.com/?p=1888) - Für Arbeitnehmer/innen, die privat krankenversichert sind: Senden Sie uns bitte den neu abgeschlossenen oder den geänderten Versicherungsvertrag in Kopie zu, damit die Zuschüsse des Arbeitgebers zur PKV und ggf. die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 zur KV/PV steuerlich korrekt berücksichtigt werden können. Sie sollten uns also v i e r EUR-Beträge melden! - [Beitragsbemessungsgrenzen 2015](https://www.berlinlohn.com/?p=1886) - Für das Jahr 2015 gelten folgende (vorläufiger Stand 03.12.14) Beitragsbemessungsgrenzen: monatlich / jährlich KV / PV 4.125,00 / 49.500,00 EUR RV / AV-Ost 5.200,00 / 62.400,00 EUR RV / AV-West 6.050,00 / 72.600,00 EUR Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 53.550 EUR auf 54.900 EUR. Die besondere ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle wird von - [Reisekosten](https://www.berlinlohn.com/?p=1884) - Abwesenheitsdauer: 24 Stunden => 24 EUR | mehr als 8 Stunden => 12 EUR | höchstens 8 Stunden => 0 EUR | An- und Abreisetag bei Übernachtung => 12 EUR Die bisherige Verpflegungspauschale von 6 EUR ist aufgrund der zweistufigen Neuregelung der Mindestabwesenheitszeiten entfallen. Neu ist auch, dass bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, die eine Übernachtung beinhalten, - [Geringfügig Beschäftigte und Mindestlohn](https://www.berlinlohn.com/?p=1882) - Ist ein Arbeitgeber verpflichtet seinen Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen, so gilt dies auch für die dort beschäftigten Minijobber. Bei einem Min-destlohn von 8,50 EUR darf der Minijobber somit ca. 52,5 Stunden (450 EUR) im Monat arbeiten. Quelle:http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen-DinA4/a721-soziale-sicherung-gesamt.pdf?__blob=publicationFile - [Kurzfristig Beschäftigte](https://www.berlinlohn.com/?p=1880) - Definition: Die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung darf auf nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nach ihrer Eigenart (z. B. Erntehelfer) oder im Voraus vertraglich begrenzt sein. Neu in 2015: Es gelten ab 2015 neue Zeitgrenzen: 3 Monate oder 70 Arbeitstage. 3 Monate: Beschäftigung an mindestens 5 Tagen in der Woche; 70 - [Sinkender KV-Beitrag - aber einkommensabhängige Zusatzbeiträge](https://www.berlinlohn.com/?p=1878) - Ab Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent liegen. Der Beitrag wird je zur Hälfte von den Arbeitgebern und den Mitgliedern aufgebracht. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den nur die Versicherten gezahlt haben, entfällt. Kommen Krankenkassen mit den Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht aus, können sie künftig individuell festgelegte prozentuale - [Neueinstellungen in Ihrem Unternehmen](https://www.berlinlohn.com/?p=1876) - Bei Neueinstellungen verwenden Sie bitte immer unser Formular zur Erfassung des Personalstamms und achten bitte insbesondere auf die Angaben zur Steuer-Identifikationsnummer und die IBAN/BIC-Kontoverbindung des neuen Mitarbeiters. Das Formblatt haben wir der Vollständigkeit halber beigelegt. - [Übergangsrecht zur Versicherungspflicht für Geringfügig Beschäftigte endet](https://www.berlinlohn.com/?p=1874) - Versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 450,00 EUR konnten bei der Erhöhung der Minijob-Grenze auf 450,00 EUR am 1.1.2013 beantragen, dass sie weiterhin versicherungspflichtig bleiben. Diese Übergangsregelung fällt zum 1.1.2015 weg, so dass bei einem Entgelt bis 450,00 EUR nunmehr die Regelungen für Geringfügig Beschäftigte greifen. Quelle: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/22_gleitzone/node.html ## Seiten - [berlin lohnabrechnung](https://www.berlinlohn.com/) - Sie kümmern sich um Ihre Vision! Wir machen unseren Job. Lohn- und Gehaltsabrechnung. korrekt. zuverlässig. preiswert. berlin lohnabrechnung | berlin lohnbüro - [Impressum](https://www.berlinlohn.com/?page_id=1841) - Impressum | berlin lohnabrechnung | berlin lohnbüro - [FAQ](https://www.berlinlohn.com/?page_id=1805) - FAQ | berlin lohnabrechnung | berlin lohnbüro - [Datenschutzerklärung](https://www.berlinlohn.com/?page_id=1790) - Datenschutzerklärung | berlin lohnabrechnung | berlin lohnbüro - [Kontakt](https://www.berlinlohn.com/?page_id=1741) - Kontakt | berlin lohnabrechnung | berlin lohnbüro - [Aktuelles](https://www.berlinlohn.com/?page_id=1749) - Aktuelles | berlin lohnabrechnung | berlin lohnbüro - [Vorteile einer Auslagerung der Lohn-und Gehaltsabrechnung](https://www.berlinlohn.com/?page_id=1798) - Vorteile einer Auslagerung der Lohn- und Gehaltsabrechnung | berlin lohnabrechnung | berlin lohnbüro - [Allgemeine Geschäftsbedingungen der BerlinLohn.com UG](https://www.berlinlohn.com/?page_id=1788) - AGB | berlin lohnabrechnung | berlin lohnbüro ## Kategorien - [Aktuelles](https://www.berlinlohn.com/?cat=1) ## Benefit Categories - [Vorteile](https://www.berlinlohn.com/?dt_benefits_category=vorteile)